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Finanzgericht München Urteil v. - 13 V 1441/99

Gesetze: AO 1977 § 233 Abs 2 S 3, AO 1977 § 233a

Keine Verwirkung von Zinsfestsetzungen für Steuerforderungen aufgrund einer jahrelang sich hinziehenden Betriebsprüfung

Leitsatz

Es bestehen keine ernstliche Zweifel an der Rechtswirksamkeit der Zinsfestsetzung, insbesondere liegt keine Verwirkung vor, auch wenn eine außerordentlich lange Betriebsprüfung erst nach Ablauf der vierjährigen Zinszahlungszeitraumes nach § 233 Abs. 2 Satz 3 AO beendet wird. Ein bloßes Zeitmoment reicht für die Geltendmachung der Verwirkung nicht aus. Denn es ist nicht unüblich, dass Rechtsbehelfsverfahren oder Betriebsprüfungen sich über Jahre hinziehen. Eine Übertragung der Grundsätze aus dem (BStBl II 1996, 53) ist nicht auf diesen Streitfall anwendbar.

Fundstelle(n):
RAAAB-09355

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