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FG München Urteil v. - 5 K 3936/96 EFG 2000 S. 771

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 8 Abs. 3, LStR 1990 Abschn. 32 Abs. 2 S. 6

Spekulationsgeschäfte

Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Endpreis" i.S.v. § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG

Einkommensteuer 1990, 1991, 1992

Leitsatz

Eine nachträglich i.S. des § 173 Abs. 1 AO 1977 bekannt gewordene Tatsache ist rechtserheblich i. S. der Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Großen Senats vom GrS 1/86, BStBl. II 1998), wenn im urspünglichen Veranlagungspunkt die Auslegung des Gesetzeswortlauts einer materiell-rechtlichen Vorschrift zweifelhaft war und keine allgemein verbindliche einschlägige Verwaltungsauffassung vorlag (hier: Auslegung des für die Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG maßgeblichen Tatbestandmerkmals "Endpreis" im Zeitraum August 1991 bis August 1993).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2000 S. 1792 Nr. 36
DStRE 2000 S. 824 Nr. 15
EFG 2000 S. 771
WAAAB-09349

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