Eine nachträglich i.S. des
§ 173 Abs. 1 AO
1977 bekannt gewordene Tatsache ist rechtserheblich i. S.
der Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Großen Senats vom GrS
1/86,
BStBl. II 1998), wenn im
urspünglichen Veranlagungspunkt die Auslegung des Gesetzeswortlauts einer
materiell-rechtlichen Vorschrift zweifelhaft war und keine allgemein
verbindliche einschlägige Verwaltungsauffassung vorlag (hier: Auslegung
des für die Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils i. S. des
§ 8 Abs. 3 Satz 1
EStG maßgeblichen Tatbestandmerkmals "Endpreis" im
Zeitraum August 1991 bis August 1993).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2000 S. 1792 Nr. 36 DStRE 2000 S. 824 Nr. 15 EFG 2000 S. 771 WAAAB-09349
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.