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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 1317/02 EFG 2002 S. 1328

Gesetze: StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 1

Regelstudienzeit für Steuerberaterprüfung

Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2002

Leitsatz

Ein an der staatlich anerkannten Universität der Bundeswehr München mit einer Regelstudienzeit von neun Trimestern abgeschlossenes wirtschaftwissenschaftliches Studium entspricht nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 StBerG einem Studium mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1328
EFG 2002 S. 1328 Nr. 20
JAAAB-09336

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