Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Kinderbetreuungskosten um die zumutbare Belastung; Verfassungsmäßigkeit
der Einschränkung des einstweiligen Rechtsschutzes in § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO; Streitwert im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz
1. Die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Eltern um die zumutbare Belastung nach
§ 33c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 EStG i.d.F. des JStG 1997 ist ernstlich zweifelhaft.
2. Die in § 69 Abs. 2 Satz 8 i.d.F. des JStG 1997 enthaltene Beschränkung der Möglichkeit, die Vollziehung eines Steuerbescheides
auszusetzen oder aufzuheben, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Anschluss an den ,
BFH/NV 2000, 497).
3. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist der Streitwert mit 10 v.H. des für das Hauptverfahren anzusetzenden Betrages
zu berechnen.
Fundstelle(n): VAAAB-09319
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