Sonderabschreibung nach
Fördergebietsgesetz nicht für
baurechtswidrig zum Arbeitszimmer ausgebauten Kellerraum
Leitsatz
Ein als Kellerraum (Nebengelass)
genehmigter, im Bauplan mit einer lichten Höhe von 2,25 Meter
ausgewiesener, von einer Lehrererin nachträglich baurechtswidrig als
Arbeitszimmer ausgebauter und verwendeter Teil des Gebäudes darf nur mit
der linearen Abschreibung nach
§ 7 Abs. 4 EStG, nicht aber im Wege
der Sonderabschreibung nach
§ 4 Fördergebietsgesetz bei den
Werbungskosten im Rahmen der nichtselbständigen Einkünfte
berücksichtigt werden.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 478 Nr. 9 EFG 2000 S. 379 EAAAB-09303
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.