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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 337/00

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2 EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 3 EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 5 EStG § 3 Nr. 16EStG § 9 Abs. 5LStR 1993 Abschn. 39 Abs. 5

Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit

Wohnungsbegriff i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG

Geltung der Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

1. Befindet sich der Lebensmittelpunkt eines eine Einsatzwechseltätigkeit ausübenden Arbeitnehmers in der Wohnung seiner Familie, bemisst sich die Höhe des Verpflegungsmehraufwands bei der Einsatzwechseltätigkeit auch dann nach der Abwesenheitsdauer von der Familienwohnung, wenn der Weg zur Arbeit von einer Unterkunft am Tätigkeitsort angetreten wird (entgegen FG des Landes Brandenburg Urt. vom 2 K 1668/00, EFG 2002, 321).

2. Auch bei einer Einsatzwechseltätigkeit ist die Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG auf die ersten drei Monate beschränkt (entgegen FG des Landes Sachsen-Anhalt Urt. vom , 4 K 30010/99, EFG 2002, 1027, ebenso , EFG 2001, 884).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1195 Nr. 20
DAAAB-09296

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