Gerichtliche Verfolgung von Forderungen im Rahmen der
Mineralölsteuervergütung nach der
MinöStV § 53 Abs. 1 Nr.
3
Leitsatz
1. Einem Mineralölhändler
kann die von ihm entrichtete und im Verkaufspreis an einen in
Zahlungsschwierigkeiten geratenen Kunden weiter berechnete Mineralölsteuer
wegen fehlender gerichtlicher Geltendmachung des Anspruchs nicht erstattet
werden, wenn er sich nach der Anordnung der Sequestration - aber noch vor dem Beschluss auf
Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens - nur mit der Anmeldung der
Forderung zur Tabelle an den Sequester wendet.
2. Ist über das Vermögen
des Schuldners das Konkursverfahren (hier: Gesamtvollstreckungsverfahren) eröffnet worden, so
gehört zur gerichtlichen Geltendmachung des Vergütungsanspruchs aus
der Mineralöllieferung jedenfalls, sollte eine Aussonderung aufgrund
dinglicher Sicherheit nicht mehr in Betracht kommen, die Anmeldung des
Anspruchs als Konkursforderung zur Konkurstabelle.
3. Siehe auch:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAB-09280
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