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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 1 K 404/98

Gesetze: KraftStG § 8 Nr. 1, KraftStG § 8 Nr. 2, KraftStG § 2 Abs. 2

Vorsteuerabzug

Kraftfahrzeugsteuer bei Abwandlung eines als Pkw konzipierten Fahrzeugs

Leitsatz

Ein vom Fahrzeughersteller entsprechend den Wünschen und betrieblichen Bedürfnissen des Ersterwerbers in der serienmäßigen Bauausführung abgewandeltes Kraftfahrzeug ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich dann nicht als Lkw zu besteuern, wenn aufgrund der Abwandlungen (Entfernung der Rücksitzbank und der Sicherheitsgurte, Einbau einer Trennwand, Verblechung der hinteren Sitzfenster) sich das äußere Erscheinungsbild des als Pkw konzipierten Fahrzeugs nicht zum Lkw gewandelt hat und die Beförderung von Gütern nach wie vor nicht im Vordergrund steht. Dies ist dann der Fall, wenn das Fahrzeug weiterhin über zwei Sitzplätze einschließlich Führerplatz verfügt und die Verblechung ohne Beschädigung der Karosserie entfernt werden kann.

Fundstelle(n):
VAAAB-09277

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