Kraftfahrzeugsteuer bei Abwandlung
eines als Pkw konzipierten Fahrzeugs
Leitsatz
Ein vom Fahrzeughersteller
entsprechend den Wünschen und betrieblichen Bedürfnissen des
Ersterwerbers in der serienmäßigen Bauausführung abgewandeltes
Kraftfahrzeug ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich dann nicht als Lkw zu besteuern,
wenn aufgrund der Abwandlungen (Entfernung der Rücksitzbank und der
Sicherheitsgurte, Einbau einer Trennwand, Verblechung der hinteren Sitzfenster)
sich das äußere Erscheinungsbild des als Pkw konzipierten Fahrzeugs
nicht zum Lkw gewandelt hat und die Beförderung von Gütern nach wie
vor nicht im Vordergrund steht. Dies ist dann der Fall, wenn das Fahrzeug
weiterhin über zwei Sitzplätze einschließlich Führerplatz
verfügt und die Verblechung ohne Beschädigung der Karosserie entfernt
werden kann.
Fundstelle(n): VAAAB-09277
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