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Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss v. - 1 V 48/00

Unterbringung, Verpflegung und Transport von Vertriebsagenten als umsatzsteuerpflichtige Leistung

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Leistungen eines Unternehmers, der Vertriebsagenten ohne besonders berechnetes Entgelt zum Einsatz befördert und sie anlässlich der Auswärtstätigkeit unterbringt und verpflegt, umsatzsteuerpflichtig sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-09263

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