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FG Köln Urteil v. - 9 K 3734/96 EFG 2000 S. 42

Gesetze: UStG § 10 Nr 10b

Umsatzsteuer

Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei "unechtem" Gruppenversicherungsvertrag und Verschaffen von Versicherungsschutz

Leitsatz

1) Versicherungsschutz wird nur dann i.S. des § 4 Nr. 10b UStG verschafft, wenn der Unternehmer zugunsten eines Dritten einen Versicherungsvertrag dergestalt abschließt, dass der begünstigte Dritte oder - bei Lebensversicherungen auf den Todesfall - der Bezugsberechtigte das Recht erhält, im Ver-sicherungsfall die Versicherungsleistung zu fordern.

2) Versicherungsschutz wird nicht verschafft, wenn der Dritte - wie im Falle eines sog. "unechten" Gruppenversicherungsvertrags - keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer erwirbt.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 42
TAAAB-09256

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