Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei "unechtem" Gruppenversicherungsvertrag und Verschaffen von Versicherungsschutz
Leitsatz
1) Versicherungsschutz wird nur dann i.S. des § 4 Nr. 10b UStG verschafft, wenn der Unternehmer zugunsten eines Dritten einen
Versicherungsvertrag dergestalt abschließt, dass der begünstigte Dritte oder - bei Lebensversicherungen auf den Todesfall
- der Bezugsberechtigte das Recht erhält, im Ver-sicherungsfall die Versicherungsleistung zu fordern.
2) Versicherungsschutz wird nicht verschafft, wenn der Dritte - wie im Falle eines sog. "unechten" Gruppenversicherungsvertrags
- keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer erwirbt.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 42 TAAAB-09256
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.