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FG Köln Urteil v. - 9 K 7433/98

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 21 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1

Werbungskosten:

Einkünfte aus einer Ferienwohnung

Leitsatz

1) Wird eine Ferienwohnung teilweise eigengenutzt und teilweise vermietet, dürfen anfallende Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur insoweit -zeitanteilig- abgezogen werden, als sie mit der Vermietung ursächlich zusammenhängen.

2) Leerstandszeiten sind der Eigennutzung zuzurechnen, wenn die Wohnung in diesen Zeiten dem Steuerpflichtigen jederzeit zur Eigennutzung zur Verfügung steht.

Fundstelle(n):
VAAAB-09251

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