Vorzeitiger Zugewinnausgleich als nicht steuerbare Ausgleichsforderung
Leitsatz
Der durch die ehevertragliche Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft entstehende Ausgleichsanspruch ist keine
steuerpflichtige freigebige Zuwendung i.S.v. § 7 Abs. 1 ErbStG, sondern eine gemäß § 5 Abs. 2 ErbStG nicht steuerbare Ausgleichsforderung.
Dies gilt auch dann, wenn auf die Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft alsbald dessen Neubegründung erfolgt.
Ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO kommt dabei - unabhängig von der Frage nach dessen Anwendbarkeit - nicht in Betracht,
wenn für das Vorgehen beachtliche außersteuerliche Gründe bestehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1248 Nr. 20 EFG 2002 S. 1258 EFG 2002 S. 1258 Nr. 19 KÖSDI 2002 S. 13447 Nr. 10 UAAAB-09247
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