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FG Köln Urteil v. - 8 K 7349/97 EFG 2000 S. 1071

Gesetze: EStG § 16 Abs 3

Betriebsaufgabe

Zwangsaufgabe bei Betriebsverpachtung im Ganzen

Leitsatz

Werden wesentliche Betriebsgrundlagen eines im Ganzen verpachteten Betriebs so umgestaltet, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können, führt die Umgestaltung auch ohne aus-drückliche Erklärung des Betriebsinhabers zur Betriebsaufgabe. Eine solche wesentliche Umgestal-tung tritt bei einem bisher familiengeführten Gasthof in ländlicher Umgebung ein, wenn der Gasthof einem Pächter mit der Erlaubnis überlassen wird, den Betrieb als Nachtbar mit Bordell zu betreiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1071
RAAAB-09235

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