1) Eine "Politesse" übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus, wenn sie das Dienstgebäude (Straßenverkehrsamt) nur zum Entleeren
ihres elektronischen Erfassungsgerätes aufsucht und dort im übrigen keinen wesentlichen Teil ihrer Arbeitsleistung erbringt.
2) Ein größeres räumliches Gebiet kann nur dann als einheitliche Arbeitsstätte beurteilt werden, wenn es sich um ein zusammenhängendes
Gelände des Arbeitgebers handelt. Ein gesamter Stadtbereich, ein Ballungsgebiet oder der Raum um den Betriebsort im Radius
des üblichen Einzugsbereichs kann nicht als sog. großräumige Arbeitsstätte angesehen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 116 Nr. 3 EFG 2001 S. 65 DAAAB-09231
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.