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FG Köln Urteil v. - 8 K 7780/97

Gesetze: StBerG § 36 Abs 2, StBerG § 36 Abs 2 Nr 1, StBerG § 36 Abs 1

Prüfungsrecht

Ausbildungszeiten als berufspraktische Tätigkeit

Leitsatz

Nachdem die in § 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG genannte Abschlußprüfung bereits bestanden wurde, kann die hauptamtliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern auch in einem zweiten Ausbildungsverhältnis bestehen. Voraussetzung ist, daß dieses zweite Ausbildungsverhältnis seiner Natur nach praxisbezogen ist, was bei der Ausbildung zum Steuerfachgehilfen bei einem Steuerberater der Fall ist.

Fundstelle(n):
EAAAB-09222

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