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FG Köln Urteil v. - 8 K 7667/94 EFG 2001 S. 870

Gesetze: AO § 233a Abs 3, AO § 233a Abs 5, AO § 168 S 1, AO § 168 S 2, AO § 167 Abs 1 S 1, AO § 150 Abs 1 S 2, AO § 164 Abs 2

Abgabenordnung

Notwendiger Inhalt einer Steuererklärung und Wirkung einer nicht unterschriebenen Steueranmeldung

Leitsatz

Handelt es sich bei der "Änderung" eines Steuerbescheides tatsächlich um eine erstmalige Steuerfestsetzung, können Zinsen ausschließlich nach § 233a Abs. 3 AO erhoben werden. Eine Anwendung von § 233a Abs. 5 AO kommt nicht in Betracht.

Eine nicht unterschriebene Umsatzsteuererklärung ist weder als wirksame Steueranmeldung im Sinne des § 168 S. 1 AO noch als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung anzusehen. Dieses gilt auch, wenn es sich um eine zustimmungspflichtige Steueranmeldung im Sinne des § 168 S. 2 AO handelt und das Finanzamt seine Zustimmung erteilt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 870
UAAAB-09221

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