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FG Köln Urteil v. - 7 K 8933/99 EFG 2001 S. 81

Gesetze: EStG § 3c, EStG § 32 Abs 4, EStG § 32 Abs 4 Satz 2, EStG § 32 Abs 4 Satz 3, EStG § 63 Abs 1, EStG § 63 Abs 1 Satz 2, SGB III § 53

Kindergeld

Mobilitätshilfe keine anrechenbaren Bezüge

Leitsatz

1) Mobilitätshilfen zählen zu den nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfreien Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil III und führen gemäß § 3c EStG zum Ausschluß des Abzuges der mit ihnen korrespondierenden Werbungskosten.

2) Mobilitätshilfen stellen keine Bezüge i.S. der § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG dar.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 81
FAAAB-09197

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