Sachbezüge - Bewertung von als Sachbezüge gewährten Unikaten
Leitsatz
1) Zwischen den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 8 Abs. 1 EStG bei den Überschußeinkünften und den gesetzlich nicht definierten
Betriebseinnahmen bei den Gewinneinkünften besteht weitgehende Übereinstimmung darin, dass auch die Zuwendung von geldwerten
Gütern steuerpflichtig ist, wenn zwischen der Zuwendung und der Einkunftsart ein sog. Veranlassungszusammenhang besteht. Dafür
bedarf es keiner rechtlichen Verknüpfung der Zuwendung mit einer konkreten Gegenleistung, sondern es genügt bereits ein wirtschaftlicher
Zusammenhang.
2) Bei der Bewertung von Sachbezügen spricht grundsätzlich eine widerlegbare tatsächliche Vermutung dafür, dass der Aufwand
des Zuwendenden für eine Beschaffung des Gutes dem beim Empfänger anzusetzenden Wert entspricht. Diese Vermutung, die auch
dem Tatbestandsmerkmal des "üblichen Mittelpreises" in § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zugrunde liegt, ist aber nur gerechtfertigt,
wenn der betroffene Gegenstand ein Massengut ist, für das ein Markt und demzufolge ein Marktpreis existiert. Bei Unikaten,
wie z.B. bei Gemälden, gilt die Vermutung nicht.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 31 Nr. 1 EFG 2000 S. 1247 NAAAB-09190
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.