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FG Köln Urteil v. - 7 K 4758/97 EFG 2001 S. 946

Gesetze: AO 1977 § 197 Abs 2, AO 1977 § 171 Abs 4

Außenprüfung

Ablaufhemmung nach Verschiebung des Prüfungsbeginns

Leitsatz

Der Ablauf der Verjährungsfrist für die nach der Prüfungsanordnung zu prüfenden Steuern wird gemäß § 171 Abs. 4 AO gehemmt, wenn der Beginn der Außenprüfung hinausgeschoben wird, weil der Steuerpflichtige die - rechtmäßige - Festlegung des Prüfungsbeginns angefochten und deren Aussetzung der Vollziehung beantragt hat. Dies gilt nicht, wenn die Festlegung des Prüfungsbeginns rechtswidrig ist und der Steuerpflichtige mit einem dagegen gerichteten Einspruch, verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung tatsächlich eine Verschiebung des Prüfungsbeginns erreicht.

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Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 946
OAAAB-09168

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