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FG Köln Urteil v. - 6 K 1239/97 EFG 2000 S. 538

Gesetze: AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1, EigZulG § 2 Abs 1, BGB § 940, BGB § 941, BGB § 942, BGB § 943, BGB § 944, BGB § 945, BGB § 946, BGB § 947, BGB § 948, BGB § 949, BGB § 950

Eigenheimzulage:

Wirtschaftliche Zurechnung unter (Schwieger-)Eltern und Kindern bei der Eigenheimzulage

Leitsatz

1) Bei einander nahestehenden Personen ist wirtschaftliches Eigentum des Nutzenden nur anzunehmen, wenn ihm aufgrund eindeutiger, d.h. überprüfbarer und im voraus getroffener Abmachungen mit dem zivilrechtlichen Eigentümer eine Stellung eingeräumt wird, aufgrund derer er diesen für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann.

2) Eine zunächst mündlich im voraus getroffene Vereinbarung kann zu Nachweiszwecken später schriftlich bestätigt werden.

3) Die Nachprüfbarkeit ist dann nicht gewährleistet, wenn die spätere schriftliche Bestätigung nicht exakt den Inhalt des zuvor mündlich Vereinbarten wiedergibt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 530 Nr. 10
EFG 2000 S. 538
XAAAB-09152

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