Wiederholungs- und Folgevergütungen an Mitarbeiter von Rundfunk- und Fernsehanstalten
Leitsatz
Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen an Mitarbeiter von Hörfunk- und Fernsehproduktionen sind Arbeitslohn, wenn die
Mitarbeiter bereits mit Abschluss der Beschäftigungsverträge die entstehenden Leistungsschutzrechte auf die Rundfunk- oder
Fernsehanstalt übertragen, mithin die Anstalt bereits mit Abschluss der Beschäftigungsverträge das Recht zur Wiederholung
der Produktion und zur Gestaltung ihrer Nutzung durch Dritte erwirbt und darüber hinaus die Höhe der in diesen Fällen an die
Mitwirkenden zu zahlenden Wiederholungs- und Folgevergütungen bereits vereinbart sind. Dies gilt auch für Vergütungen an Arbeitnehmer,
die im Zahlungszeitpunkt nicht mehr im Dienst der Anstalt stehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 141 Nr. 3 OAAAB-09142
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