Häusliches Arbeitszimmer eines Organisations- und Personalentwicklers - Anforderungen an die Dokumentation des Investitionsvorhabens
bei der Ansparrücklage
Leitsatz
1) Bei einem auf dem Gebiet der Organisations- und Personalentwicklung tätigen Steuerpflichtigen bildet das häusliche Arbeitszimmer
- ungeachtet der umfangreichen Außentätigkeit - den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung, wenn bei allen Projekten
der wesentliche schöpferische Teil dort erarbeitet wird.
2) Ist für mehrere Wirtschaftgüter eine Ansparrücklage gebildet worden, muss - auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.
3 EStG - der Dokumentation des Investitionsvorhabens zu entnehmen sein, mit welchem Teilbetrag ein in der Gewinnermittlung
genannter Gesamtbetrag auf das jeweilige Wirtschaftsgut entfällt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1523 EFG 2003 S. 1523 Nr. 21 UAAAB-09140
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