Betätigung eines Kunstmalers, der zu den 100 berühmtesten Deutschlands zählt, als Liebhaberei?
Leitsatz
1) Das Merkmal, ob ein Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geeignet ist, auf Dauer gesehen nachhaltig Gewinne
zu erzielen, ist für die Abgrenzung der künstlerischen Tätigkeit i. S. des § 18 EStG zur Liebhaberei ungeeignet.
2) Eine überdurchschnittlich lange Verlustperiode (im Streitfall 19 Jahre) stellt jedenfalls dann keine Liebhaberei dar, wenn
die künftige Entwicklung erwarten lässt, dass die Verlustphase in eine anhaltende Gewinnphase wechselt und die begründete
Absicht besteht, dass in einem überschaubaren Zeitraum ein positives Gesamtergebnis erzielt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 665 Nr. 11 EFG 2002 S. 680 JAAAB-09135
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