Für die Beurteilung der Summe der anderen Einkünfte des Arbeitnehmers i. S. von § 3 Nr. 39 EStG kommt es weder darauf an,
zu welcher Einkunftsart diese anderen Einkünfte gehören, noch darauf, ob sie innerhalb des Veranlagungszeitraums zeitlich
vor, während oder nach dem Bezug der Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung erzielt werden. Es sind sowohl Einkünfte
aus anderen Arbeitsverhältnissen mit anderen Arbeitgebern, als auch bei demselben Arbeitgeber erzielte Einkünfte zu erfassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1580 EFG 2002 S. 1580 Nr. 24 PAAAB-09133
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.