Zur Frage der steuerlichen Rückwirkung eines zivilrechtlichen Vergleichs über ein vermietetes Grundstück
Leitsatz
Führt der Abschluss eines Vergleichs lediglich wirtschaftlich (d.h.: im Ergebnis) dazu, dass der Erwerber einer Immobilie
so gestellt wird, als ob er die Immobilie niemals erworben und vermietet hätte, rechtfertigt dieses keine Änderung der in
den Einkommensteuerbescheiden angesetzten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 175 Abs. 1 S.1 Nr. 2 AO.
Auch eine Änderung nach § 165 Abs. 2 S. 1 AO scheidet in diesem Fall aus, da der Vorläufigkeitsvermerk während der laufenden
rechtlichen Auseinandersetzung nicht hätte ausgebracht werden dürfen. Denn mangels Einflusses des Vergleichsergebnisses auf
die Höhe der erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bestand keine Ungewissheit über den zu beurteilenden Sachverhalt.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 334 Nr. 6 EAAAB-09128
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