Zur Zulagenberechtigung eines Dauerwohnrechtsinhabers
Leitsatz
1. § 2 Abs. 1 S. 1 EigZulG begünstigt sowohl den rechtlichen als auch den wirtschaftlichen Eigentümer. Rechtlicher Eigentümer
ist danach allein die im Grundbuch eingetragene Person.
2. Der wirtschaftliche Eigentümer wird jedenfalls nicht begünstigt, wenn das eingeräumte Dauerwohnrecht bzw. die Beteiligung
am Eigentümer der Wohnung nicht eine dem Wohnungseigentümer vergleichbare Rechtsstellung einräumt. Zur Frage, unter welchen
Umständen ein Dauerwohnrecht keine einem Wohnungseigentümer vergleichbare Rechtsposition vermittelt.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 143 Nr. 3 KAAAB-09126
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.