Abgabe von Mahlzeiten in Kantinen als sonstige Leistung
Leitsatz
1) Die Abgabe von Speisen zum sofortigen Verzehr ist das Ergebnis einer Reihe von Dienstleistungen vom Zubereiten der Mahlzeit
bis zu ihrem Darreichen. Dem Gast wird eine organisatorische Gesamtheit zur Verfügung gestellt, die durch eine Reihe von Vorgängen
gekennzeichnet ist, von denen nur ein Teil in der Lieferung von Nahrungsmitteln besteht, während die Dienstleistungen bei
weitem überwiegen.
2) Gleiches gilt für die Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer in Kantinen, auch wenn der Arbeitgeber einen Caterer beauftragt.
Mindestbemessungsgrundlage sind die dem Arbeitgeber entstandenen Kosten. Dazu zählen auch die Beträge (abzüglich Umsatzsteuer),
die der Arbeitgeber dem Caterer bezahlt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAB-09119
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.