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FG Köln Urteil v. - 5 K 3064/00 EFG 2003 S. 334

Gesetze: GewStG § 9 Nr 1 S 2, EStG § 15 Abs 1, GewStDV § 9, GewStG § 9 Nr 1

Gewerbesteuer:

Keine erweiterte Kürzung vom Gewerbeertrag bei Betriebsaufspaltung

Leitsatz

1) Jede schädliche Betätigung im Sinne von § 9 Nr 1 Satz 2 GewStG führt dazu, dass die erweiterte Kürzung insgesamt zu versagen ist.

2) Die in § 9 Nr 1 Satz 2 GewStG bezeichnete Verwaltungstätigkeit muss eine Vermögensverwaltung im Sinne des § 9 GewStDV sein.

3) Die Bejahung der Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens schließt die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung aus.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 371 Nr. 6
EFG 2003 S. 334
EFG 2003 S. 334 Nr. 5
SAAAB-09106

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