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FG Köln Urteil v. - 4 K 6061/98 EFG 2001 S. 317

Gesetze: UStG § 1 Abs 1a, UStG § 10 Abs 3

Umsatzsteuer

Betriebsveräußerung als steuerbarer Umsatz

Leitsatz

1) Eine Betriebsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG liegt nur vor, wenn ein nicht land- und forstwirtschaftliches Unternehmen im ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird.

2) Eine Übereignung in diesem Sinne setzt die Übertragung aller wesentlichen Grundlagen des Unternehmens voraus, wobei die Übertragung als Eigentumsverschaffung verstanden wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 250 Nr. 5
EFG 2001 S. 317
JAAAB-09093

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