Verlustausgleichsausschluss nach § 15 a EStG beim Treugeber eines Treuhandkommanditisten
Leitsatz
1. Beim Vorliegen eines steuerlich anzuerkennenden Treuhandverhältnisses ist Zurechnungssubjekt für die Beteiligungseinkünfte
des Treuhandkommanditisten der Treugeber. Diese Einkünfte können dem Ausschluss des Verlustausgleichs nach § 15a Abs. 1 EStG
unterliegen.
2. Soweit ein Treugeber seiner Verpflichtung zur Leistung der Einlage durch Zahlung auf das für ihn bei dem Treuhänder geführte
Unterkonto nachgekommen ist, ist § 15 a Abs. 1 S. 1 EStG nicht anwendbar.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 519 Nr. 10 KAAAB-09084
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