Marktstand auf dem Weihnachtsmarkt als Betriebsstätte
Leitsatz
1) Die Teilnahme an einem jährlich für ca. 4 Wochen andauernden Weihnachtsmarkt begründet noch keine Betriebsstätte, auch
dann nicht, wenn der Betreiber des jeweiligen Marktstandes wegen der Art seines Betriebs bevorzugt bei der Standplatzvergabe
berücksichtigt wird.
2) Fahrbare Verkaufsstätten mit vorübergehend festem Standpunkt begründen eine Betriebsstätte, wenn es sich um eine Einrichtung
handelt, die einen dauerhaften - wenn auch mit zeitlichen Unterbrechungen - Bezug zu einem bestimmten Ort aufweist, z.B. bei
wöchentlich zweimaligen Besuch eines Wochenmarktes.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 528 Nr. 8 EFG 2002 S. 485 KÖSDI 2002 S. 13303 Nr. 6 QAAAB-09069
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