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FG Köln Urteil v. - 3 K 1309/99 EFG 2001 S. 488

Gesetze: EStG § 4 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 Satz 1, EStG § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b

Arbeitnehmer

Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung

Leitsatz

Das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung dar, wenn der Arbeitnehmer, der Altersversorgungskonzepte ausarbeitet und betreut, den wesentlichen Teil seiner Leistung gegenüber seinen Kunden erbringt und nicht - wie ein "normaler" Versicherungsmakler - die eigentliche Tätigkeit, den Abschluss von Versicherungen, im Arbeitszimmer lediglich vorbereitet.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 507 Nr. 10
EFG 2001 S. 488
MAAAB-09066

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