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FG Köln Urteil v. - 2 K 963/93 EFG 2000 S. 195

Gesetze: UStG § 2 Abs 1 Satz 1UStG §15 Abs 1 Nr 1

Vorsteuerabzug:

Strohmann als leistender Unternehmer

Leitsatz

Leistender Unternehmer ist auch ein Strohmann, wenn er dem Leistungsempfänger die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschafft. Die verdeckte Treuhänderschaft für den Autraggeber steht der Ausführung eigener steuerbarer Leistungen des Strohmanns nicht entgegen.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 258 Nr. 5
EFG 2000 S. 195
SAAAB-09064

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