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FG Köln Urteil v. - 2 K 5329/98 EFG 2000 S. 560

Gesetze: EStG § 50d Abs 1 Satz 2, EStG § 50d Abs 1a

Ausland:

Missbrauchsregelung gegen Zwischenschaltung ausländischer Domizilgesellschaften bei Steuerentlastungen unbedenklich

Leitsatz

1) § 50d Abs. 1a EStG verstößt weder gegen Völkerrecht in Gestalt eines Doppelbesteuerungsabkommens, noch gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft, noch gegen Verfassungsrecht in Gestalt des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.

2) Der Erstattungsbescheid nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG ist ein sonstiger Steuerverwaltungsakt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 560
NAAAB-09057

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