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FG Köln Urteil v. - 2 K 2929/98 EFG 2000 S. 617

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7

Sonderausgaben:

Kosten für erstmaliges Hochschulstudium stets Berufsausbildungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für ein erstmaliges Hochschulstudium sind typisierend stets als Berufsausbildungskosten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu beurteilen. Eine ausnahmsweise Zulassung von Aufwendungen als Fortbildungskosten liefe der gebotenen Typisierung im Bereich der Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Veranlassung bei dem Erwerb von -beruflichen- Kenntnissen zuwider.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 617
FAAAB-09051

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