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FG Köln Urteil v. - 2 K 9444/1998

Gesetze: AO 1977 § 155 Abs 6AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2EStG § 31 Abs 3EStG § 32 Abs 3, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, S 2 EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, S 6 EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, S 7 EStG § 63 Abs 1 S 2

Kindergeld:

Ermittlung der eigenen Kindeseinkünfte bei volljährigen Kindern

Leitsatz

1. Der Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG als auch die Ermäßigung nach § 32 Abs. 4 S. 6 EStG beziehen sich nur auf Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Bei der Einkünfteermittlung im Rahmen des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG kommt es auf die tatsächlichen nach den jeweils einschlägigen Regelungen ermittelten Einkünfte an. Das im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses bezogene Weihnachts- und Urlaubsgeld ist daher nach dem Zuflußprinzip des § 11 EStG zu erfassen.

Fundstelle(n):
AAAAB-09044

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