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FG Köln Urteil v. - 2 K 8029/99 EFG 2001 S. 1224

Gesetze: AO 1977 § 37 Abs 2, EStG § 70 Abs 2

Kindergeld

Änderungsbefugnis der Familienkasse bei Veränderung der Verhältnisse

Leitsatz

Die Familienkasse muss in einem ersten Änderungsbescheid gem. § 70 Abs. 2 EStG nach Veränderung der Verhältnisse alle rechtlich gebotenen Folgerungen ziehen. Sie ist nicht befugt, einen Teil der Konsequenzen erst in einem zweiten Änderungsbescheid zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1096 Nr. 20
EFG 2001 S. 1224
LAAAB-09036

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