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FG Köln Urteil v. - 2 K 4799/98 EFG 2001 S. 573

Gesetze: EStG § 44c Abs 1, EStG § 44c Abs 1 S 1, EStG § 44c Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 44c Abs 1 S 2, EStG § 44c Abs 2, EStG § 36c, KStG § 5 Nr 9, KStG § 5 Abs 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 5

Verfahrensrecht

Nichtveranlagungsbescheinigung im Sinne von § 44c Abs. 1 EStG kein bindender Grundlagenbescheid für das Körperschaftsteuer-Vergütungsverfahren gem. § 36b EStG

Leitsatz

1) Ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Bescheid über die Erstattung der gesamten Kapitalertragsteuer nach § 44c Abs. 1 EStG im Sammelantragsverfahren (§ 36c EStG) kann nachträglich geändert werden, soweit er rechtswidrig war. Dem steht eine bestandskräftige Nichtveranlagungsbescheinigung nicht entgegen.

2) Auch wenn zugunsten der die Erstattung begehrenden Körperschaft bereits eine nicht mehr änderbare Nichtveranlagungsbescheinigung im Sinne von § 44c Abs. 1 Satz 2 EStG ergangen ist, führt das nicht zu einer Fiktion, dass die Körperschaft tatsächlich eine Körperschaft im Sinne von § 5 Nr. 9 KStG gewesen ist.

3) Das Vorliegen der Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit und den Umfang der Steuerbegünstigung einer Körperschaft kann die Finanzbehörde anhand eigener Sachkunde prüfen.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 573
OAAAB-09009

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