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FG Köln Urteil v. - 2 K 3747/97 EFG 2001 S. 1527

Gesetze: UStDV a.F. § 61 Abs 1 S 2 UStG a.F. § 18 Abs 9 AO 1977 § 109 8. EG-Richtlinie Art 7 Abs 1 S 4 8. EG-Richtlinie Art 7 Abs 1 S 4 UStDV a.F. § 61 Abs 1

Umsatzsteuer:

Vorsteuer-Vergütung - Verlängerung der Frist zur Abgabe des Antrags?

Leitsatz

1) Die Frist des § 61 Abs. 1 S. 2 UStDV a.F. ist als gesetzliche Ausschlussfrist nicht verlängerbar. § 18 Abs. 9 UStG a.F. reicht insofern als Ermächtigungsgrundlage aus, da diese Norm im Zusammenhang mit Art. 7 Abs. 1 S. 4 der 8. EG-Richtlinie zu sehen ist, der die sechsmonatige Ausschlussfrist festlegt. Die spätere Aufnahme dieser Frist ins Gesetz dient lediglich der Rechtsklarheit und nicht der Korrektur.

2) Die Frist nach § 61 Abs. 1 S. 2 UStDV a.F. ist auch nicht rückwirkend nach § 109 AO verlängerbar, denn § 18 Abs. 9 UStG a.F. i.V.m. § 61 Abs. 1 S. 2 UStDV a.F. stellen Spezialvorschriften dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1527
GAAAB-09003

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