Verfassungsmäßigkeit von Haushaltsfreibetrag und Kürzung des Vorwegabzugs
Leitsatz
1) Das BVerfG hat angeordnet, dass die verfassungswidrige Regelung zum Haushaltsfreibetrag bis zum weiter anwendbar
bleibt. Dies gilt auch für den Veranlagungszeitraum 1996.
2) Die Regelung des § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG, wonach bei Ehegatten, die die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllen,
der gemeinsame (einheitliche zusätzliche) Höchstbetrag um mehr als die Hälfte gekürzt wird, auch wenn nur ein Ehegatte die
Voraussetzungen für diese Kürzung erfüllt, ist von Verfassungs wegen -insbesondere Art. 3 Abs. 1, Art. 6 GG - nicht zu beanstanden.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 407 EFG 2002 S. 407 Nr. 7 CAAAB-08978
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