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FG Köln Urteil v. - 15 K 2639/94 EFG 2000 S. 985

Gesetze: EStG § 4 Abs 4, BGB § 1047

Betriebsausgaben

Betriebsausgabenabzug von Patronatslasten

Leitsatz

Aufwendungen aus einer auf dem Grundbesitz ruhenden Patronatslast - Kirchenbaulast - eines forstwirtschaftlichen Betriebs stellen - mit Ausnahme von Ablösezahlungen - Betriebsausgaben des Be-triebs dar. Die Pflicht zur Instandhaltung einer Pfarrkirche stellt eine ordentliche Last i. S. des § 1047 BGB dar, mit der Folge, daß der Nießbraucher der Liegenschaft diese zu tragen hat und als Betriebsausgaben geltend machen kann.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 985
TAAAB-08968

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