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FG Köln Urteil v. - 15 K 2387/95 EFG 2000 S. 608

Gesetze: BewDV § 53 Abs 1 BewDV § 53 Abs 4 BewG§ 6 BewG§ 8 KStG § 21

Körperschaften:

Ermittlung des Einheitswertes des BV von Lebensversicherungsgesellschaften bei im laufenden Jahr fällig werdenden Schlußgewinnanteilen

Leitsatz

Die im jeweils laufenden Jahr nach dem 01.01. unbedingt fällig werdenden Schlußgewinnanteile im Rahmen der kapitalbildenden Lebensversicherungen sind -auch soweit sie in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung eingestellt wurden- bei der Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens zum 01.01. als Schuldposten mit 100% zu berücksichtigen. Aufgrund der Tatsache, daß diese Schlußgewinnanteile nur Versicherungsverträge im letzten Jahr der Laufzeit betreffen, verdichtet sich die insoweit bestehenden ursprüngliche Globalverbindlichkeit zu individualisierbaren Einzelverbindlichkeiten, die die Annahme eines echten Schuldpostens rechtfertigen.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 608
JAAAB-08967

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