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FG Köln Urteil v. - 15 K 12/95 EFG 2001 S. 54

Gesetze: AO 1977 § 191 Abs 1, AO 1977 § 168 S 2, AO 1977 § 69, AO 1977 § 34 Abs 1, BGB § 226, BGB § 387

Verfahren

Haftung - Ermessensausübung, wenn das Finanzamt selbst die Entstehung von aufrechenbaren Gegenansprüchen verhindert

Leitsatz

Bei der Ausübung des ihm eingeräumten Entschließungsermessens hat das Finanzamt zu berücksichtigen, ob es selbst das Entstehen aufrechenbarer Gegenansprüche treuwidrig vereitelt.

Das Finanzamt handelt treuwidrig, wenn es einerseits seine Zustimmung zu den angegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen gem. § 168 S. 2 AO verweigert, andererseits aber auch keine von den Voranmeldungen abweichenden Umsatzsteuerfestsetzungen erlässt.

Das Gericht kann im Verfahren über die Anfechtung eines Haftungsbescheides wegen der fehlenden Befugnis, die Zustimmung gem. § 168 S. 2 AO zu erteilen, nicht die Fälligkeit der vermeintlichen Gegenforderung aus den geltend gemachten Umsatzsteuerguthaben und damit den Wegfall des Haftungstatbestandes herbeiführen.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 54
PAAAB-08965

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