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FG Köln Urteil v. - 15 K 5543/00 EFG 2001 S. 481

Gesetze: AO 1977 § 284 Abs 1, AO 1977 § 5, FGO § 102, InsO § 1 Satz 2

Vollstreckung

Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Leitsatz

1) Die Verfügung, mit der das Finanzamt die Leistung einer eidesstattlichen Versicherung fordert, stellt eine Ermessensentscheidung dar.

2) Die Entschuldungsfunktion in § 1 Satz 2 InsO hat keine Relevanz für die Ermessensausübung während des Einzelzwangsvollstreckungsverfahrens.

3) Angaben in Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen, in Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen und Angaben, die der Vollstreckungsschuldner im Stundungsverfahren macht, entsprechen regelmäßig nicht den Anforderungen, die § 284 Abs. 1 AO für den Inhalt des Vermögensverzeichnisses aufstellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 481
RAAAB-08947

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