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FG Köln Urteil v. - 14 K 8784/97 EFG 2000 S. 762

Gesetze: UStG § 15 Abs 1 Nr 1

Vorsteuerabzug

Obliegenheitspflichten des späteren Vorsteuerabzugsberechtigten gegenüber dem Vertragspartner

Leitsatz

1. Es besteht eine Obliegenheit des Leistungsempfängers, sich für den Zeitraum der Durchführung der zivilrechtlichen Leistungsverpflichtung über die Richtigkeit der Geschäftsdaten (Anschrift, Rechtsform etc.) des Vertragspartners zu vergewissern, um die in den späteren Rechnungen gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen als Vorsteuer abziehen zu können.

2. Bleiben die Rechnungsangaben über den Leistenden oder den Abrechnenden aufgrund begründeter Zweifel an ihrer Richtigkeit nicht nachvollziehbar, kann der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen nicht in Anspruch genommen werden.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 762
QAAAB-08930

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