Vom Arbeitgeber erstattete Ausbildungskosten eines Verkehrsflugzeugführers als Arbeitslohn
Leitsatz
Die Rückerstattung, die eine Fluggesellschaft ihren angestellten Flugzeugführern für einen Teil der von diesen selbst zu tragenden
Ausbildungskosten in der gesellschaftseigenen Flugschule gewährt, steht im Hinblick auf die Höhe des gewährten Vorteils im
erheblichen Eigeninteresse der betroffenen Arbeitnehmer und stellt Arbeitslohn dar. Die Absicht des Arbeitgebers, durch diese
Maßnahme soziale Spannungen innerhalb der Belegschaft zu vermeiden, führt nicht zu einem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen
Interesse.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1251 TAAAB-08929
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.