1) Die freiwillige Zahlung auf noch festzusetzende Nachforderungszinsen unmittelbar vor der Aufhebung von § 10 Abs. 1 Nr.
5 EStG a.F., der den Abzug als Sonderausgaben erlaubte, stellt eine unangemessene rechtliche Gestaltung im Sinne des § 42
AO dar.
2) Dem steht nicht das Zufluss- und Abflussprinzip in § 11 EStG entgegen, denn § 11 Abs. 2 S. 1 EStG kann nur insoweit eine
Billigung von Vorauszahlungen darstellen, als diese Zahlungen auch im Kalenderjahr ihrer eigentlichen Fälligkeit grundsätzlich
steuerlich abzugsfähig sind. Sind hingegen aufgrund einer Gesetzesänderung die vorausgezahlten Nachforderungszinsen im Jahr
ihrer Fälligkeit nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, kann § 11 Abs. 2 S. 1 EStG allein keine Rechtfertigung der Vorauszahlung
sein.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 80 Nr. 2 EFG 2002 S. 2 EFG 2002 S. 2 Nr. 1 FR 2002 S. 90 Nr. 2 YAAAB-08910
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.