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FG Köln Urteil v. - 13 K 8666/98 EFG 2000 S. 758

Gesetze: KStG § 28 Abs 4, KStG § 30 Abs 2 Nr 2

Körperschaften:

Vorrang der Bildung von negativem EK 02 gemäß § 28 Abs. 4 KStG

Leitsatz

Im Fall des § 28 Abs. 4 KStG ist negatives EK 02 auch dann zu bilden, wenn ausreichend EK 04 vor-handen ist. Es bleibt allein dem Gesetzgeber vorbehalten, die in § 28 Abs. 4 KStG getroffene -in seinem Wortlaut eindeutige- Regelung in besonderen Fallkonstellationen einzuschränken oder auszudeh-nen.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 921 Nr. 17
EFG 2000 S. 758
IAAAB-08895

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