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FG Köln Urteil v. - 13 K 4287/99 EFG 2000 S. 1035

Gesetze: EStG § 6a Abs 1, EStG § 6a Abs 1 Nr 3

Körperschaften

Schriftformerfordernis bei Pensionszusagen

Leitsatz

1) Dem Schriftformerfordernis bei der Erteilung einer Pensionszusage wird nur dann entsprochen, wenn in der schriftlich erteilten Zusage sowohl der Zusagezeitpunkt als auch der Zusageinhalt nach der Leistungsart, der Leistungsform, den Leistungsvoraussetzungen und der Leistungshöhe exakt angegeben wird.

2) Die Schriftform muß dem Pensionsberechtigten gegenüber erbracht werden. Ein schriftlich fixier-ter, protokollierter Gesellschafterbeschluß genügt dem Schriftformerfordernis daher nicht, wenn die Niederschrift dem Begünstigten nicht mitgeteilt wird.

3) Die Schriftform muß am Bilanzstichtag vorliegen. Bei Nachholung der Schriftform ist die Rück-stellungsbildung für vorausgehende Wirtschaftsjahre unzulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1035
NAAAB-08889

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