Verdeckte Gewinnausschüttung bei Fehlen einer Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage im Invaliditätsfall
Leitsatz
Sagt eine Kapitalgesellschaft ihrem alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer eine Pension auch für den Fall der Invalidität
zu, so hält diese Zusage dem Fremdvergleich hinsichtlich ihrer Finanzierbarkeit und Ernsthaftigkeit nicht stand, wenn für
den Invaliditätsfall keine Rückdeckungsversicherung besteht und die Belastung, die in einem solchen Fall auf die Gesellschaft
zukommen würde, zu einer erheblichen Kapitalunterdeckung führen würde.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1256 Nr. 23 EFG 2000 S. 1348 DAAAB-08888
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