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FG Köln Urteil v. - 13 K 3922/99 EFG 2000 S. 1348

Gesetze: KStG § 8 Abs 3, KStG § 8 Abs 3 S 2

Körperschaften

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Fehlen einer Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage im Invaliditätsfall

Leitsatz

Sagt eine Kapitalgesellschaft ihrem alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer eine Pension auch für den Fall der Invalidität zu, so hält diese Zusage dem Fremdvergleich hinsichtlich ihrer Finanzierbarkeit und Ernsthaftigkeit nicht stand, wenn für den Invaliditätsfall keine Rückdeckungsversicherung besteht und die Belastung, die in einem solchen Fall auf die Gesellschaft zukommen würde, zu einer erheblichen Kapitalunterdeckung führen würde.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1256 Nr. 23
EFG 2000 S. 1348
DAAAB-08888

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